Mukallaf

Bismillāhir-rahmānir-rahīm.
Al-hamdu lillāhi rabbil-ālamīn.
Was-salātu was-salāmu alā rasūlinā muhammad,
wa alā ālihi wa sahbihi ajma’īn

In Deinem Namen lernen wir diese Dinge und nur Dir gegenüber müssen wir uns am Ende rechtfertigen.


Als Mukallaf (jemand der Taklīf besitzt) bezeichnet man eine Person, die sich an die Gebote und Verbote des Islams halten muss. Es geht also primär darum wie im Islam zwischen dem Kindes- und dem Erwachsenenalter unterschieden wird.

Die drei Bedingungen des Taklīf sind:

  1. Geschlechtsreife (wird unten genauer erklärt)
  2. geistige Gesundheit
  3. Islam

Wer diese drei Bedingungen alle erfüllt, ist daher ab diesem Zeitpunkt zum Beten und Fasten verpflichtet.

Zur Geschlechtsreife:

Eine Person wird erst als geschlechtsreif angesehen, wenn sie ihren ersten sexuellen Höhepunkt gehabt hat. Eine Frau kann zusätzlch noch mit der ersten Menstruation als geschlechtsreif gelten. Der Stimmbruch, die Behaarung und all die anderen Zeichen, die medizinisch gesehen auch der Geschlechtsreife zuzuschreiben wären, werden im Fiqh nicht berücksichtigt.

Wichtig: Man gilt frühestens mit rund 9 Jahren und spätestens mit 15 Jahren als geschlechtsreif! Vorher gelten Höhepunkte und Menstruationen also nicht als Ursachen der Geschlechtsreife.

[siehe Reliance of the Traveller]

*Alle Jahresangaben beziehen sich auf den Mondkalender mit 354/355 Tagen und NICHT auf den Sonnenkalender mit 365/366 Tagen.

Und ALLĀH ta’ālā weiß es am besten.