Bestreichen von Socken (Mash alā al-Khuffayn)

Bismillāhir-rahmānir-rahīm.
Al-hamdu lillāhi rabbil-ālamīn.
Was-salātu was-salāmu alā rasūlinā muhammad,
wa alā ālihi wa sahbihi ajma’īn

In Deinem Namen lernen wir diese Dinge und nur Dir gegenüber müssen wir uns am Ende rechtfertigen.


Es ist erlaubt bei der Verrichtung des Wudū, unter bestimmten Voraussetzungen, lediglich seine Socken zu bestreichen statt diese ausziehen und seine Füße vollständig waschen zu müssen. Das kann in so manchen Situationen, wie in der Schule oder bei der Arbeit, die Angelegenheiten deutlich erleichtern. Das Waschen der Füße ist jedoch besser als das Bestreichen der Socken.

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeiner Ablauf
  2. Bedingungen der Socken
  3. Mehrere Socken zusammen tragen
  4. Was das Bestreichen ungültig macht
  5. Auf Reisen länger bestreichen
  6. Zweifel über die Zeit

1. Allgemeiner Ablauf

Bevor man seine Socken bestreichen darf, muss man beide Socken anziehen, während man Wudū (und Ghusl) hat.

Würde man beispielsweise den Wudū verrichten und gleich nachdem man seinen rechten Fuß gewaschen hat, die rechte Socke anziehen bevor man mit dem Wudū fertig ist, so wäre es in diesem Fall nicht erlaubt, später über die Socken zu streichen, weil man die rechte Socke nicht mit Wudū angezogen hätte.
Man sollte daher erst die rechte Socke anziehen, wenn auch der linke Fuß gewaschen und somit der Wudū vollständig wäre.
Was müsste bei diesem Sonderfall dann getan werden? Nach dem Wudū die rechte Socke eben schnell aus- und dann wieder anziehen, dann wäre die rechte Seite auch ok und es könnte später bestrichen werden.

Selbstverständlich muss man die Socken nicht sofort anziehen, nachdem man den Wudū verrichtet hat, sondern einfach dann, wenn man gerade Wudū hat.

Außerdem kann man nicht einfach bei einem Fuß bestreichen und bei dem anderen Fuß waschen. Keine halben Sachen möglich: Entweder beide Füße oder keinen.

Ab dem Zeitpunkt, wenn dieser Wudū dann bricht, beginnt die Zeitspanne von 24 Stunden.

Innerhalb dieser 24 Stunden darf man nun bei der Verrichtung des Wudū statt seine Füße zu waschen einfach nur über die Socken streichen.

Die Shāfi’īten sagen eigentlich, um genau zu sein, dass die Zeitspanne mit dem Ende des Wudū-Brechers beginnt. Das bedeutet, dass bei dem Wudū-Brecher Schlafen erst mit dem Aufwachen die Bestreich-Zeit beginnt und nicht bereits mit dem Einschlafen. Bei den anderen Wudū-Brechern ist dieses Detail praktisch unbedeutend, weil diese gewöhnlich nur sehr kurz andauern.
[Was bricht den Wudū?]

Beispiel: Zayd verrichtet seinen Wudū um 11:00 Uhr. Um 14:25 Uhr zieht Zayd seine Wudū-Socken an, weil er schlafen will und nach dem Schlaf diese Erleichterung (also das Bestreichen der Socken) in Anspruch nehmen möchte. Zayd schläft um 14:30 ein und wacht um 16:00 Uhr auf. Sein Wudū bricht daher „von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr“. In diesem Fall dürfte Zayd bis zum nächsten Tag um 16:00 Uhr seine Socken bestreichen.

Wenn man innerhalb dieser Zeit nun den Wudū verrichten will, bestreicht man am Ende des Wudū seine beiden Füße mit nassen Händen.

Minimum: Eine beliebige Menge Wasser einen beliebigen Teil der oberen Fläche beider Socken erreichen lassen. Auch wenn man einfach nur einen kleinen Tropfen auf die Socke fallen lassen würde.
Empfohlen: Man platziert seine linke Hand unter der Ferse und seine rechte Hand über den Zehen. Anschließend streicht man mit der rechten Hand in Richtung des Beines bis zu den Knöcheln, also auf der Oberseite,
und gleichzeitig mit der linken Hand, in die entgegengesetzte Richtung, bis zu den Zehen, also auf der Unterseite.

2. Bedingungen der Socken

Socken, die hierfür geeignet sind, unterliegen einigen Bedingungen:

  1. Die Socken müssen den Wudū-Bereich der Füße vollständig bedecken; also bis einschließlich der Knöchel.
    • Löcher dürfen nicht vorhanden sein. Nähte werden jedoch entschuldigt.
    • Ob man von oben aus in die Socken reinsehen kann (und so dann beispielsweise die Knöchel unbedeckt erkennen kann), ist egal. Der Wudū-Bereich muss nur seitlich und von unten aus bedeckt werden.
  2. Die Socken dürfen aus keinem unreinen Material sein.
  3. Die Socken müssen wasserabweisend sein.
    • Wasserabweisend heißt in diesem Zusammenhang nicht zwangsläufig wasserdicht. Die Socken müssten lediglich die Füße trocken halten, wenn man kurz Wasser über sie gießt.
  4. Die Socken müssen robust genug sein, so dass sie bei den gewöhnlichen Umständen einer Reise, auch ohne Schuhe, nicht kaputt gehen würden.
    • Gemeint sind Dinge wie das Aufstellen/Abbauen eines Lagers, die Suche nach Feuerholz, das Aufsuchen eines Orts für die Notdurft und dergleichen. Also kein moderner Reisender, sondern ein Reisender nach früheren Standards. Und auch nicht unbedingt ein reiner Fußmarsch.
    • Shaykh Hamzah Karamālī (hafidhahullāh) meinte, dass man zum Testen auch einfach rund 45 Minuten (ohne Schuhe) am Gehweg laufen könnte. Wenn man sich jedoch fast sicher ist, dass die Socken diesen Test aushalten würden, ohne zu reißen, muss man diesen Test nicht unbedingt machen (kann es aber trotzdem versuchen).
    • Shaykh Taha Karan war der Ansicht, dass die Strecke der „eigenen täglichen Routine“ entspricht.

Obwohl im Beitrag von Socken die Rede ist, erkennt man an diesen Bedingungen, dass es hier nicht um gewöhnliche Socken geht, besonders wegen der dritten Bedingung.
Ratsam wäre hierfür ein Paar moderner Ledersocken (siehe Beitragsbild). Alternativ gäbe es noch etwas hochwertigere Alternativen von Firmen wie Dexshell, die dann aber auch entsprechend kosten.

3. Mehrere Socken zusammen tragen

Wenn man, z.B. aufgrund von Kälte, mehrere Socken gleichzeitig trägt, muss man folgendes beachten:

Die Nässe des Bestreichens muss diejenigen Socken erreichen können, welche

  1. die Socken-Bedingungen erfüllen, und
  2. keine Socken unter sich haben, die auch die Socken-Bedingungen erfüllen.

Also man tut einfach so als wären Socken, die nicht Bedingung erfüllen, gar nicht da und fokusiert sich dann nur auf die Socken, die am nächsten zu den Füßen sind.

Zusätzlich müssen die jeweiligen Socken auch mit dem Bestreichen beabsichtigt werden. Alle Socken gemeinsam zu beabsichtigen, würde auch reichen, weil die jeweiligen Socken dann auch (zusammen mit den anderen) von der Absicht betroffen wären.

Am besten ein paar Beispiel: Nehmen wir an, jemand hat nur zwei Socken übereinander an.

  • Wenn nur die äußere Socke die Bedingungen erfüllt, aber die innere nicht, dann bestreicht man die äußere ganz normal, ohne sich Gedanken über die innere zu machen.
  • Wenn nur die innere Socke die Bedingungen erfüllt und durch das Bestreichen der äußeren Socke zumindest ein wenig Wasser bis zur inneren Socke vordringen kann, so ist das Bestreichen auch normal möglich. [Außer man beabsichtigt das alleinige Bestreichen der äußeren Socke.] Man könnte auch einfach die äußere Socke kurz ausziehen, damit die innere Socke direkt bestrichen werden kann.
  • Wenn beide Socken die Bedingungen erfüllen, dann müsste man die innere Socke Bestreichen. Weil beide Socken dann wasserabweisend sind, müsste man die äußere Socke dann wohl kurz ausziehen.

4. Was das Bestreichen ungültig macht

Wenn eine der folgenden Situationen eintritt, darf man seine Socken nicht mehr bestreichen:

  1. Die Bestreich-Zeit läuft ab.
  2. Ein Teil des Fußes ist nicht mehr bedeckt.
    [Z.B. weil eine der Socken unter den Knöchel gerutscht ist, gerissen ist oder man diese ausgezogen hat.]
  3. Janābah, Menstruation oder Wochenbett.

Wenn man einen Wudū hat, den man durch das Bestreichen der Socken verrichtet hat, und anschließend Situation 1 oder 2 eintritt, dann haben die Füße keinen Wudū mehr, weil dieser von den Socken abhängig war. Das Bestreichen ist nicht mehr gültig und folglich ist der Wudū unvollständig. Jedoch muss man dann lediglich die Füße ganz normal für den Wudū waschen und hat dann wieder einen normalen Wudū.

Beispiel: Zayd hat seinen Wudū mit dem Bestreichen der Socken verrichtet. Er kann seine Socken noch bis 14:00 Uhr bestreichen. Um 14:00 wird dann sein Wudū unvollständig, weil die Zeit abgelaufen ist. Also zieht Zayd seine Socken aus, wäscht seine Füße und zieht seine Socken wieder an. Zayd hat nun wieder einen normalen Wudū und kann wieder für 24 Stunden bestreichen, wenn dieser Wudū dann bricht.

5. Auf Reisen länger bestreichen

Der Reisende darf seine Socken sogar drei Tage lang bestreichen, also 72 Stunden. Als Reisender gilt man, wenn man seine Gebete kürzen und zusammenlegen darf (siehe hier). Die zusätzlichen 2 Tage können jedoch nicht beansprucht werden, wenn man bereits als Nicht-Reisender seine Socken bestrichen hat und danach erst verreiste.

Der entscheidende Faktor ist hier das erste Bestreichen und nicht, wann die Bestreich-Zeit angefangen hat. (Wichtig: Nicht verwechseln! Die Bestreich-Zeit fängt an, wenn man mit den Bestreich-Socken den ursprünglichen Wudū bricht!)

Beispiel: Zayd verrichtet seinen Wudū um 12:00 Uhr und zieht danach seine Socken an. Sein Wudū bricht um 13:00 Uhr und seine Reise würde erst um 14:00 Uhr beginnen.

Verschiedene Fälle:

  • Reisender, der nur 24 Stunden bestreichen darf:
    Er bestreicht seine Socken um 13:30 Uhr als Nicht-Reisender, also kann er, trotz Reise, nur noch für 23,5 Stunden bestreichen.
  • Reisender, der 72 Stunden bestreichen darf:
    Er bestreicht seine Socken um 14:30 Uhr als Reisender, also kann er noch zwei Tage und 22,5 Stunden bestreichen.
  • Reisender, der nur mehr als 24 Stunden bestreichen darf:
    Er bestreicht seine Socken um 14:30 Uhr als Reisender, aber seine Reise endet am nächsten Tag um 20:00 Uhr. In diesem Fall darf er nur bis zum nächsten Tag um 20:00 Uhr bestreichen, also insgesamt 24 + 7 = 31 Stunden.

6. Zweifel über die Zeit

Wenn man sich nicht mehr sicher ist, wann die eigene Bestreich-Zeit genau enden wird, weil man sich an den genauen Zeitpunkt des Wudū-Verlusts nicht mehr erinnern kann, geht man von der frühestmöglichen Option aus.

Beispiel: Zayd weiß nicht mehr, ob seine Bestreich-Zeit bis 12:00 Uhr oder bis 14:00 Uhr andauert. Er muss von der sichereren Option ausgehen, also von 12:00 Uhr.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob man erst als Reisender oder schon als Ansässiger das erste Bestreichen vollzogen hat, dann geht man davon aus, dass es als Ansässiger war und darf somit nur bis zu 24 anstelle von 72 Stunden lang die Socken bestreichen.

[siehe Reliance of the Traveller, Fiqh al-Ibādāt (von Shaykhah Hājjah Durriyah al-Aytah), Fath al-Qarīb, Fath al-Wahhāb]

Weitere Quellen als Links:

Und ALLĀH ta’ālā weiß es am besten.