Qunūt im Fajr-Gebet

Bismillāhir-rahmānir-rahīm.
Al-hamdu lillāhi rabbil-ālamīn.
Was-salātu was-salāmu alā rasūlinā muhammad,
wa alā ālihi wa sahbihi ajma’īn

In Deinem Namen lernen wir diese Dinge und nur Dir gegenüber müssen wir uns am Ende rechtfertigen.


Der Qunūt ist eine besondere zusätzliche Du’ā im Gebet, wie man sie vielleicht schon von den gemeinsamen Witr-Gebeten im Ramadān kennt, oder bei Anhängern der hanafitischen Rechtsschule in der letzten Gebetseinheit des täglichen Witr-Gebets.

Inhaltsverzeichnis

  1. Urteil des Qunūt’s
  2. Wie der Qunūt vollzogen wird
  3. Mindest-Duā für den Qunūt
  4. Empfohlene Duā für den Qunūt
  5. Qunūt im Gemeinschaftsgebet

1. Urteil des Qunūt’s

Laut der Rechtsschule von Imām ash-Shāfi’ī (radīAllāhu anhu) ist der Qunūt

  • im Fajr-Pflichtgebet, das ganze Jahr über, und
  • im Witr-Gebet, innerhalb der zweiten Hälfte des Ramadān,

eine Sunnah Ab’ād (starke Sunnah) des Gebets nach dem Rukū‘ der letzten Gebetseinheit.

Eine Sunnah Ab’ād absichtlich oder unabsichtlich zu unterlassen, macht das Gebet mangelhaft, aber nicht ungültig. Dieser Mangel kann dann mit zwei Niederwerfungen vor dem Taslīm behoben werden, welche genauso nur stark empfohlen sind und daher nicht über die Gültigkeit des Gebets entscheiden.

Im Gegensatz hierzu stellt der Qunūt, der in jedem Gebet gemacht werden kann, wenn die Ummah von schwierigen Zeiten heimgesucht wird, keine Sunnah Ab’ād dar, aber ist dennoch empfohlen. Bei seiner Unterlassung wird das Gebet jedoch nicht mangelhaft und es gibt daher auch keine Niederwerfungen vor dem Taslīm.


Anas Ibn Mālik (radīAllāhu anhu) überlieferte vom Gesandten Allāhs (ﷺ), dass dieser, bis er die Welt verlassen hatte, nie den Qunūt im Fajr-Gebet unterlassen habe.
[siehe al-Hākim und ad-Dāraqutnī]
[Sahīh laut Imām an-Nawawī, Imām al-Bayhaqī und al-Hākim (rahmatullāh alayhum)]

Imām an-Nawawī (rahmatullāh alayh) sagt in al-Majmū‘, dass dies auch die Meinung von Abu Bakr, Umar, Uthmān, Alī und Ibn Abbās war (radīAllāhu anhum). Zusätzlich hatte auch Imām Mālik (radīAllāhu anhu) diese Meinung.

Der Māliki Madhhab vertritt jedoch die Meinung, dass der Qunūt vor dem Rukū‘ vollzogen wird.
[siehe Sharh as-Saghīr von Imam Ahmad ad-Dardīr (rahimahullāh)]

2. Wie der Qunūt vollzogen wird

Nachdem man sich aus dem Rukū‘ der letzten Gebetseinheit erhoben hat, hebt man nach dem Sagen von „Rabbanā lakal-Hamd“ seine Hände für die Du’ā des Qunūt.

Wenn man alleine betet, rezitiert man die Qunūt-Du’ā leise für sich.
Im Gemeinschaftsgebet rezitiert der Imām die Qunūt-Du’ā laut.
Die Mitbeter sagen laut „Āmīn“ und wiederholen leise die Preisungen ALLĀHs.

Am Ende des Qunūts bestreicht man nicht sein Gesicht. (Bei Du’ās außerhalb des Gebets jedoch schon.)

3. Mindest-Duā für den Qunūt

Folgende Dinge müssen in dieser Du’ā, für die Gültigkeit des Qunūt, unbedingt vorhanden sein:

  1. Eine Bitte.
  2. Die Preisung ALLĀHs.
  3. Das Sprechen von Salāh und Salām auf Rasūlullāh (ﷺ), seine Familie und seine Gefährten.

Daher würde es bereits reichen im Qunūt folgendes zu sagen:

اللَّهُمَّ اغْفِرْلِي يَا غَفُورْ، اللَّهُمَّ صَلِّ عَلَى سَيِّدِنَا مُحَمَّدٍ وَعَلَى آلِهِ وَصَحْبِهِ وَسَلِّمْ.

Allāhumma-ghfirlī (1.) yā ghafūr (2.), Allāhumma salli alā sayyidinā muhammad wa alā ālihi wa sahbihi wa sallim (3.).

„Oh ALLĀH, vergib mir (1. die Bitte), oh Du Vergebender (2. die Preisung). Oh ALLĀH ehre unseren Meister Muhammad und seine Familie und seine Gefährten, und gebe ihnen Frieden (3. Salāt und Salām).“
[ein Übersetzungsversuch]

4. Empfohlene Du’ā für den Qunūt

اللَّهُمَّ اهْدِنِي فِيمَنْ هَدَيْتَ، وَعَافِنِي فِيمَنْ عَافَيْتَ، وَتَوَلَّنِي فِيمَنْ تَوَلَّيْتَ، وَبَارِكْ لِي فِيمَا أَعْطَيْتَ، وَقِنِي شَرَّ مَا قَضَيْتَ، فَإِنَّكَ تَقْضِي وَلَا يُقْضَى عَلَيْكَ، وَإِنَّهُ لَا يَذِلُّ مَن وَّالَيْتَ، وَلَا يَعِزُّ مَنْ عَادَيْتَ، تَبَارَكْتَ رَبَّنَا وَتَعَالَيْتَ.

Allāhumma-hdinī (x) fī man hadayt, wa āfinī (x) fī man āfayt, wa tawallanī (x) fī man tawallayt, wa bārik lī (x) fī mā a’tayt, wa qinī (x) sharra mā qadayt, fa innaka taqdī wa lā yuqdā alayk, wa innahu lā yadhillu maw wālayt, wa lā ya’izzu man ādayt, tabārakta rabbanā wa ta’ālayt.

„Oh ALLĀH, leite mich mit denen, die du geleitet hast,
und gebe mir Wohlbefinden mit denen, denen du Wohlbefinden gegeben hast,
und übernimm meine Angelegenheiten mit denen, derer Angelegenheiten Du übernommen hast, und segne mich in dem, was du mir gewährt hast,
und schütze mich vor dem Schlechten, das du bestimmt hast,
denn Du bestimmst und keiner bestimmt über Dich,
und erniedrigt sind nicht diejenigen, die du unterstützest,
und niemand ist erhöht, dem du ein Feind bist,
Gesegnet bist Du, unser Herr, und erhaben.“
[ein Übersetzungsversuch]

– Am Ende der Du’ā fügt man noch Salāh und Salām auf Rasūlullah (ﷺ), seine Familie und seine Gefährten hinzu:
„Wa sallAllāhu alā sayyidinā Muhammad, wa alā ālihi wa sahbihi wa sallam.“

– An den Stellen, die mit einem (x) markiert wurden, sollte man die Du’ā für das Gemeinschaftsgebet anpassen, falls man Imām ist, damit sie statt in der Einzahl („leite mich“) in der Mehrzahl („leite uns“) ist.

  • „Allāhumma-hdinī“ wird zu „Allāhumma-hdinā“
  • „‚āfinī“ wird zu „‚āfinā“
  • „tawallanī“ wird zu „tawallanā“
  • bārik lī“ wird zu „bārik lanā“
  • „qinī“ wird zu „qinā“

– An der Stelle „wa qinī (x) sharra mā qadayt“ („und schütze mich vor dem Schlechten, das du bestimmt hast“) dreht man seine Hände kurzzeitig von der normalen Du’ā-Position weg, so dass der Handrücken nach oben zeigt.

5. Qunūt im Gemeinschaftsgebet

Betet man das Gebet in der Gemeinschaft und der Imām macht den Qunūt, so hebt man als Mitbeter auch die Hände und antwortet den Bittgebeten des Qunūt’s mit „Āmīn“ und den Preisungen des Qunūt’s, indem man die Preisungen leise für sich selbst wiederholt.

Sagt der Imām „Allāhumma-hdinā fī man hadayt“ und bittet somit um Rechtleitung, sagt der Mitbeter daraufhin „Āmīn„. Bei Salāh und Salām auf Rasūlullāh (ﷺ) antwortet der Mitbeter auch mit „Āmīn„.

Wenn der Imām „fa innaka taqdī wa lā yuqdā alayk“ sagt und somit bestätigt, dass nur ĀLLAH (subhānahu wa ta’ālā) das Schicksal bestimmt und niemand für IHN bestimmt, so sagt der Mitbeter auch leise für sich selbst „fa innaka taqdī wa lā yuqdā alayk“.

Falls man den Imām nicht hören kann, macht man den Qunūt einfach leise für sich selbst.

Und falls der Imām den Qunūt gar nicht macht, was normalerweise der Fall ist, spricht man lediglich zügig die zuvor beschriebene Mindest-Du’ā und folgt dem Imām dann normal weiter. Befürchtet man jedoch, deswegen im Gemeinschaftsgebet zu weit zurückzufallen, kann man den Qunūt auch einfach ganz auslassen, weil er keine Pflicht darstellt. Normalerweise sollte die Mindest-Du’ā jedoch zeitlich möglich sein.

Lässt man den Qunūt in einem solchen Gemeinschaftsgebet aus, kann man die beiden Niederwerfungen am Ende des Gebets, die zur Korrektur dieses Auslassens gedacht wären, auch auslassen, falls man befürchtet, die Gemeinschaft würde vielleicht nicht allzu positiv darauf reagieren. Diese Niederwerfungen am Ende des Gebets stellen nämlich auch, wie zuvor bereits beschrieben wurde, nur eine starke Sunnah des Gebets dar und sind daher nicht verpflichtend.

[siehe Reliance of the Traveller, al-Yāqūt al-Nafīs, Tuhfat al-Muhtāj, Aussage 1, Aussage 2 und Aussage 3 von Shaykh Hamza Karamali (hafidhahullah), Aussage von Ustādh Shuaib Ally]

Und ALLĀH ta’ālā weiß es am besten.