Welche Tiere man essen darf und welche nicht

Bismillāhir-rahmānir-rahīm.
Al-hamdu lillāhi rabbil-ālamīn.
Was-salātu was-salāmu alā rasūlinā muhammad,
wa alā ālihi wa sahbihi ajma’īn

In Deinem Namen lernen wir diese Dinge und nur Dir gegenüber müssen wir uns am Ende rechtfertigen.


Obwohl es nicht ohne ist, ein solches Thema lückenlos zu behandeln, versuche ich dennoch mein Bestes, in diesem Beitrag für den normalen Muslim möglichst viel abzudecken. Jemand, der sich auf exotische Abenteuerreisen begeben will, müsste also für komplexere Fragen einen Gelehrten aufsuchen.

Wichtig: Dieses Thema ist nicht nur wegen einer korrekten islamischen Ernährung wichtig, sondern auch für die rituelle Reinheit, weil im Bezug auf nicht-essbare Tiere generell strengere Urteile gelten.

Link: Was vom Tier ist wann rein und wann unrein?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Allgemeiner Grundsatz
  2. Verbotene Tiere
    • Tiere, die am Boden kriechen oder schleichen
    • Raubtiere mit Reißzähnen oder Klauen
    • Tiere, die sowohl auf dem Land als auch im Wasser leben können
    • Sonstiges
  3. Erlaubte Tiere
    • Allgemeine Beispiele
    • Meerestiere
    • Tiere, die sich von rituell Unreinem ernähren
    • Würmer in Nahrung

1. Allgemeiner Grundsatz

ALLĀH (subhānahu wa ta’ālā) sagt sinngemäß:
Sie fragen dich, was ihnen erlaubt ist. Sag: Erlaubt sind euch die guten Dinge […]
[5:4]

Jedes Tier, das von den damaligen Arabern normalerweise nicht als unappetitlich bzw. abstoßend angesehen wurde und auch nicht in den islamischen Texten verboten wurde, darf verzehrt werden.

Die Kultur der Araber spielt eine so wichtige Rolle im Bezug auf die Bedeutung von den guten Dingen, weil sie diejenigen waren, denen die Offenbarung zuerst zuteilwurde – der Prophet (ﷺ) war einer von ihnen und der Qur’ān wurde in ihrer Sprache offenbart.

Wenn weder in der Kultur der damaligen Araber noch in den islamischen Texten etwas Handfestes zu einem bestimmten Tier zu finden ist, wird es anhand bestimmter Aspekte mit anderen bereits bekannten Tieren verglichen und dementsprechend beurteilt.

Die Kultur der damaligen Araber scheint sich in diesem Thema nicht allzu stark von anderen Kultur zu unterscheiden. Ob man noch das Fleisch von Tieren wie Kühen, Schafen oder Hühnern verzehren darf, muss man sich deswegen also nicht gleich fragen.

2. Verbotene Tiere

2a. Tiere, die am Boden kriechen oder schleichen

Diese Art von Tieren, wie Insekten und Reptilien, sind nämlich schlicht und einfach unappetitlich, und das natürlich nicht nur aus Sicht der damaligen Araber.

Die Rede ist von Tieren wie Käfern, Fliegen, Würmern und Ameisen.

Einige Ausnahmen:

  • Heuschrecken

Der Gesandte ALLAHs (ﷺ) sagte (ungefähr übersetzt):

„Zwei (Arten von) Tote(m) sind uns erlaubt: Fische und Heuschrecken.

[Sunan Ibn Mājah]
  • Wüstenechsen – ضَبّ („dabb„)
  • Igel

2b. Raubtiere mit Reißzähnen oder Klauen

Ibn Abbās (radīAllāhu anhu) sagte, dass der Gesandte ALLĀHs (ﷺ) den Verzehr jedes Raubtieres mit Reißzähnen und jedes Vogels mit Klauen verbot.

[Sahih Muslim]

Beispiele hierfür sind Wölfe, Löwen, Hunde, Katzen, Affen, Schakale, Bären und Elefanten.

Vögel, die mit ihren Schnäbeln jagen, wären im Verbot eingeschlossen, wie beispielsweise Falken, Adler, Papageie und Pfaue.

Erlaubte Ausnahmen:

  • Hyänen sind vom Verbot ausgenommen.

Jābir (radīAllāhu anhu) wurde gefragt, ob Hyänen Jagdwild seien. Er sagte: „Ja.“ Er wurde gefragt, ob sie verzehrt werden. Er sagte: „Ja.“ Er wurde gefragt, ob er es vom Gesandten ALLĀHs (ﷺ) hörte. Er sagte: „Ja.“

[Sunan Ibn Mājah und at-Tirmidhī]

Es wird gesagt, der Grund für die Erlaubnis sei, dass Hyänen nur schwache Reißzähne haben, mit denen sie auch nicht angreifen. Also könnte das Verbot wohl vielleicht auf ‚Raubtiere mit Reizähnen und Klauen mit denen sie angreifenumbenannt werden, wAllāhu a’lam.

  • Dasselbe Argument trifft auch auf Füchse zu.

2c. Tiere, die sowohl auf dem Land als auch im Wasser leben können

Das Verzehren von Tieren, die sowohl auf dem Land als auch im Wasser leben können, wäre auch verboten, wie beispielsweise Frösche, an Küsten lebende Krabben, Krokodile und Schildkröten.

2d. Sonstiges

  • Domestizierte Esel („Hausesel“) sind verboten.

Abū Thaʿlabah (radīAllāhu anhu) sagte sinngemäß:

Der Gesandte ALLĀHs (ﷺ) verbot das Fleisch von domestizierten Eseln.

[Sahīh al-Bukhārī und Sahīh Muslim]
  • Der Nachkomme eines erlaubten Tieres mit einem verbotenen Tier wäre verboten. Beispielsweise wenn ein Pferd sich mit einem (domestizierten) Esel paart.
  • Tiere, deren Tötung vorgeschrieben wurde, wie Skorpione, Schlangen und Mäuse.
  • Tiere, deren Tötung verboten wurde, wie Ameisen, Frösche und Bienen.

3. Erlaubte Tiere

3a. Allgemeine Beispiele

Kamele, Kühe, Ziegen, Schafe, Pferde, Hirsche, Gazellen, Hyänen, Kaninchen, Füchse, Sträuße, Enten, Gänse, Hühner und Tauben.

3b. Meerestiere

Tiere, die außerhalb des Wassers nicht überleben könnten, wären alle erlaubt, wie zum Beispiel Hummer, Haie oder Garnelen. Bestimmte Arten von Krabben, die nur im Wasser überleben können, wären auch erlaubt.

Selbstverständlich wären giftige Meerestiere aus offensichtlichen Gründen dennoch verboten.

3c. Tiere, die sich von rituell Unreinem ernähren

Das Verzehren eines eigentlich erlaubten Tieres, das sich von rituell Unreinem ernährt hat, sodass es sich dadurch klar erkennbar verändert hat, wäre zwar noch erlaubt, aber makrūh.

Ibn ʿUmar (radīAllāhu anhumā) sagte sinngemäß:

„Der Gesandte ALLĀHs ﷺ verbietete das Verzehren eines Tieres, das sich von Urin und Exkrementen ernährt, und (auch das Konsumieren) seine(r) Milch.“

[Sunan Abū Dāwūd und at-Tirmidhī]

Dies bezieht sich nicht nur auf sein Fleisch, sondern auch auf seine Milch und seine Eier. Das Reiten eines solchen Tieres mit direktem Kontakt wäre auch makrūh.

3d. Würmer in Nahrung

Das unabsichtliche Verzehren von Würmern, die in erlaubter Nahrung versteckt sind, wie beispielsweise in Obst oder Käse, wäre beim Verzehren solcher Nahrung erlaubt.

[siehe Mughnī al-Muhtāj, Tuhfat al-Muhtāj, al-Majmū, Reliance of the Traveller, Manhaj at-Tullāb, Evident Memorandum und Tuhfat at-Tullāb]

Links:

Und ALLĀH ta’ālā weiß es am besten.