Bismillāhir-rahmānir-rahīm.
Al-hamdu lillāhi rabbil-ālamīn.
Was-salātu was-salāmu alā rasūlinā muhammad,
wa alā ālihi wa sahbihi ajma’īn
In Deinem Namen lernen wir diese Dinge und nur Dir gegenüber müssen wir uns am Ende rechtfertigen.
Hier ein übersetztes Q&A von Shaykh Farid Dingle (hafidhahullāh) zu diesem Thema:
Frage:
Sind wir dazu verpflichtet für eine Antwort, das Äußerste zu tun? Bin ich bei der Nahrung, die ich zu mir nehme, oder bei den Produkten, die ich benutze, dazu verpflichtet, die Liste der Inhaltsstoffe einzeln durchzugehen und so sicherzustellen, dass jeder Inhaltsstoff darin halāl ist?
Muss ich im Zweifelsfall den Hersteller kontaktieren? Wenn das Unternehmen keine klare Antwort zu einem Inhaltsstoff geben kann, muss ich das Produkt dann aus Vorsicht meiden oder kann ich einfach annehmen, dass ich mit dem Fragen meine Pflicht erfüllt habe und das Produkt daher einfach verwenden darf?
Antwort:
Der Grundsatz bei Fleisch ist, dass es verboten ist bis man sich sicher ist, dass es halāl ist. Man kann einer Halāl-Zertifizierung oder den Worten des Geschäftsinhabers vertrauen, außer es steht fest, dass die Person nicht vertrauenswürdig ist oder man weiß, dass sie in diesem Thema eine sehr abstrakte Meinung befolgen, die von keiner der vier Rechtsschulen akzeptiert wird.
Im Bezug auf alle Dinge außer Fleisch ist der Grundsatz, dass sie rein und halāl sind bis das Gegenteil nachgewiesen wird. Das bedeutet, dass man sie konsumieren oder benutzen darf, ohne sich die Inhaltsstoffe durchzulesen oder nachzuforschen, woher die jeweiligen Inhaltsstoffe kommen, außer man weiß über ein jeweiliges Produkt, dass es sehr wahrscheinlich verbotene Inhaltsstoffe beinhaltet.
Daher wäre es zwar vorsichtiger, aber nicht verpflichtend, Nachforschungen über bestimmte Nahrungsmittel anzustellen, und bestimmte Nahrungsmittel zu vermeiden, wenn andere verfügbar sind, die deutlich wahrscheinlicher 100% halāl sind.
Diese vorsichtige Herangehensweise sollte jedoch nur bei einem selbst und bei der eigenen Familie angewandt werden und man sollte nicht Nahrung von anderen Leuten ablehnen, wenn nur die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es verboten sein könnte.
Sollte man jedoch von seinem Gastgeber wissen, dass es für ihn gleichgültig ist, ob er nicht-halal Fleisch zu sich nimmt oder nicht, oder dass er sehr abstrake Meinungen befolgt, die von keiner der vier Rechtsschulen akzeptiert werden, dann sollte man vor dem Konsumieren des Fleisches entsprechend nachfragen.
Ich hoffe, das hilft.
Und ALLĀH ta’ālā weiß es am besten.