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Shāfi'ī-Madhhab 🇵🇸
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Bestreichen von Socken (Mash alā al-Khuffayn)

Veröffentlicht am 17/10/201802/06/2025von Ibn Abdullah

Es ist erlaubt bei der Verrichtung des Wudū, unter bestimmten Voraussetzungen, lediglich über die Socken zu streichen statt diese ausziehen und die Füße vollständig waschen zu müssen. Das kann in so manchen Situationen, wie in der Schule oder auf der Arbeit, die Angelegenheiten deutlich erleichtern.

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