Gold und Silber

Bismillāhir-rahmānir-rahīm.
Al-hamdu lillāhi rabbil-ālamīn.
Was-salātu was-salāmu alā rasūlinā muhammad,
wa alā ālihi wa sahbihi ajma’īn

In Deinem Namen lernen wir diese Dinge und nur Dir gegenüber müssen wir uns am Ende rechtfertigen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Grundsätzliches zum Verbot
  2. Beschichtungen aus Gold und Silber
  3. Löten mit Gold und Silber
  4. Schmuck

1. Grundsätzliches zum Verbot

Der Gesandte ALLĀHs (ﷺ) sagte sinngemäß:

Trinkt nicht von Gefäßen aus Gold und Silber und esst nicht von Tellern aus Gold und Silber, denn diese sind für sie (also die Nicht-Muslime) im Diesseits und für euch (dann) im Jenseits.

[Sahīh al-Bukhārī und Sahīh Muslim]

Die Shafi’iten sagen, es ginge bei dem Verbot unter anderem darum, seinen übermäßigen Wohlstand nicht mit dem Verwenden von Gegenständen aus Gold und Silber gewissermaßen offenkundig zu machen, damit ärmere Menschen dadurch nicht gekränkt werden.

Das Benutzen, Erwerben und Besitzen von Gold- und Silbergegenständen ist für Männer, Frauen und Kinder verboten. Darunter fallen Gegenstände jeglicher Art, wie beispielsweise Tassen, Stifte, Scheren, Besteck, Hammer, Zahnstocher, Knöpfe, Parfümbehälter, Sicherheitsnadeln, Uhren, Teller, Gefäße oder Vasen; auch wenn sie nur im Schrank rumliegen.

Es spielt auch keine Rolle, ob der Gegenstand einer geehrten Sache dient, wie beispielsweise Wasser für die Gebetswaschung aufzubewahren, oder einer weniger geehrten Sache dient, wie beispielsweise für die Notdurft.

Dinge, wie Geldmünzen, Schmuck für Frauen (siehe Abschnitt 4) und medizinische Notwendigkeiten (z.B. Goldzähne), wären von dem Verbot ausgenommen. Bei Notwendigkeiten bei denen nur die Verwendung von Gold oder Silber in Frage kommt, sollte falls möglich Silber bevorzugt werden.

Urfajah ibn As’ad (radīAllāhu anhu) sagte sinngemäß:

Während der Tage der Jāhiliyyah, wurde meine Nase am Tag von al-Kulāb abgeschnitten. Daraufhin hatte ich eine Nase aus Silber, aber diese begann schlecht zu riechen, woraufhin der Gesandte ALLĀHs (ﷺ) mir sagte, ich solle mir eine Nase aus Gold zulegen.

[Jāmi at-Tirmidhī]

Was Gegenstände aus anderen wertvollen Materialien angeht, wie Smaragd, Diamant, Rubin oder Platin, so wären diese hingegen erlaubt, weil es zu diesen keinen verbietenden Text gibt. Vielleicht sollten sie trotzdem vermieden werden, weil sie nicht unähnlich zu Gold und Silber sind.

2. Beschichtungen aus Gold und Silber

Es wäre in jedem Fall verboten, Gegenstände mit Gold oder Silber zu beschichten, wie zum Beispiel eine Wand oder eine Vase, weil das eine Verschwendung darstellen würde.

Wenn ein Gegenstand (z.B. eine Golduhr), obwohl es verboten wäre, so dünn mit Gold oder Silber beschichtet wurde, dass man dieses Gold oder Silber mit Sicherheit nicht schmelzen lassen und so sammeln könnte, dann wäre das Benutzen und Erwerben des Gegenstandes aber erlaubt. Eine solche Menge wäre nämlich vernachlässigbar gering.

Heutzutage werden Verfahren angewandt (siehe „galvanisches Verfahren„), die eine äußerst dünne Beschichtung mit Gold und Silber ermöglichen. Die Rede ist von Beschichtungen, die viel dünner als ein Millimeter sind. Gegenstände, die auf diese Weise mit Gold oder Silber beschichtet wurden, dürfte man also erwerben und auch benutzen, obwohl das Beschichten an sich verboten wäre.

Wenn jedoch ein Gegenstand aus Gold oder Silber vollständig mit einem anderen Material beschichtet werden würde, sodass das Gold bzw. Silber dadurch nicht mehr erkennbar wäre, dann wäre die Benutzung dieses Gegenstandes wieder erlaubt. Beispielsweise wenn man den Gegenstand mit Platin beschichten oder einfach anmalen würde. Aufgrund dessen stellen auch Elektrogeräte kein Problem dar, bei denen innen Teile aus Gold verbaut wurden, weil das Gold verborgen ist (quasi ‚beschichtet‘).

3. Löten mit Gold und Silber

Āsim al-Ahwal (radīAllāhu anhu) sagte sinngemäß:

Ich sah das Trinkgefäß des Propheten (ﷺ) bei Anas Ibn Mālik. Es ging kaputt und er hatte es mit Silber repariert.

[Sahīh al-Bukhārī]

Das Benutzen von Gegenständen, die mit Gold gelötet wurden, wäre in jedem Fall verboten. Bei Silber jedoch nicht unbedingt:

  1. Wenn viel Silber (unter anderem) zur Verzierung aufgetragen wird, wäre es verboten.
  2. Wenn viel Silber nur zur Reparatur verwendet wird, wäre es makrūh.
  3. Wenn wenig Silber (unter anderem) zur Verzierung aufgetragen wird, wäre es makrūh.
  4. Wenn wenig Silber nur aufgrund einer Reparatur verwendet wird, wäre es erlaubt.

Ob es sich um eine große oder eine kleine Menge handelt, müsste eingeschätzt werden.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob es sich um eine große oder kleine Menge handelt, oder ob damit auch die Verzierung des Gegenstandes beabsichtigt wurde, geht man von der Erlaubnis aus, weil die Grundlage bei Gegenständen die Erlaubnis ist, auch wenn die Grundlage bei Gold und Silber das Verbot ist. Aber wie auch sonst, je zweifelhafter desto empfohlener, es zu vermeiden.

4. Schmuck

Der Gesandte ALLAHs (ﷺ) sagte sinngemäß:

Gold und Seide wurden den Frauen meiner Ummah erlaubt und den Männern verboten.

[Jami at-Tirmidhi, authentisch laut Imam Tirmidhi]

Frauen wäre es erlaubt, Gold- und Silberschmuck jeglicher Art zu erwerben, zu besitzen und zu tragen, um sich damit verschönern zu können. Es steht jedoch außer Frage, dass sie sich damit nicht fremden Männern zeigen dürfen.

Weil Schmuck nur zur Verschönerung von dem generellen Gold- und Silberverbot ausgenommen wurde, wäre übertriebener und somit unschöner Schmuck jedoch weiterhin verboten, wie wenn eine Goldkette einfach übertrieben groß ist. Das Ausschlaggebende wäre hier die Einschätzung aus Sicht der jeweiligen Gesellschaft.

– Schmuck für Männer

Silberringe sind der einzige Schmuck aus Gold oder Silber, der Männern erlaubt wäre. Hier gilt jedoch auch, dass nicht übertrieben werden darf. Außerdem wäre es makruh, mehr als einen Silberring gleichzeitig zu tragen.

Einen Silberring am kleinen Finger zu tragen, wäre für Männer sogar empfohlen. Diesen auf der rechten statt auf der linken Hand zu tragen, wäre zusätzlich empfohlen. Ihn statt auf dem kleinen Finger auf einem anderen Finger zu tragen, wäre jedoch makruh.

– Schmuck für jemand anderen besitzen

Wenn man Schmuck nicht zum Tragen kauft, sondern ihn als Wertanlage beabsichtigt, wäre es nur erlaubt, wenn es sich um Schmuck handelt, den man theoretisch auch selbst tragen dürfte. Somit dürfte eine Frau beispielsweise eine Goldkette als Wertanlage kaufen (aber kein Mann), auch wenn sie nicht vorhat, diese Goldkette jemals zu tragen.

Schmuck, der nur von Personen des anderen Geschlechts getragen werden dürfte, wäre erlaubt, wenn man den Schmuck nicht für sich selbst, sondern für eben jene Personen beabsichtigt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Mann eine Goldkette kauft, um sie einer Frau zu schenken oder zu verkaufen.

– Schmuck aus anderen wertvollen Materialien

Schmuck, der nicht aus Gold oder Silber besteht, wäre sowohl für Männer als auch für Frauen grundsätzlich erlaubt. Wie im ersten Abschnitt schon einmal erwähnt wurde, sollten diese anderen wertvollen Materialien aufgrund ihrer Ähnlichkeit aus Vorsicht vielleicht doch wie Gold und Silber behandelt werden.

Bei Männern würde ein anderer Aspekt jedoch weiterhin bestehen: Die Shafi’iten erwähnen im Bezug auf Schmuck zusätzlich noch, dass es Männern verboten sei, Frauen zu imitieren. Armbänder wären ein Beispiel für Schmuck, den die Gelehrten als weiblich bezeichneten. Ein Ring aus Platin wäre für Männer aber beispielsweise erlaubt.

[siehe Bushrā al-Karīm, Reliance of the Traveller und Fiqh al-Ibādāt]

Weitere Quellen als Links:

Und ALLĀH ta’ālā weiß es am besten.